Beitragsordnung des Mieterschutzbund Berlin e.V.
1. Aufnahme in den Verein
Bei Aufnahme entrichtet das Mitglied eine Aufnahmegebühr und den Beitrag für mindestens 12 Monate. Die weiteren Jahresbeiträge sind vorschussweise und innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der vorangegangenen 12 Monatsbeiträge zu zahlen, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf.
2. Aufnahmegebühr / Beitragshöhe Wohnraummieter
- Für Wohnraummieter betragen die Aufnahmegebühr 5,00 € und der Beitrag für 12 Monate 54,00 €
Ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 39,00 € für 12 Monate kann von Wohnraummietern beansprucht werden sofern
- in einem 1-Personen-Haushaltdie monatlichen Haushaltseinkünftebei maximal 800,00 € bzw.
- in einem 2-Personen-Haushaltdie monatlichen Haushattseinkünftebei maximal 1. 200,00 € netto liegen.
Für jede weitere Person des Haushalts steigt die Bemessungsgrenze um jeweils 100,00 €.
Im Falle der Inanspruchnahme der Beitragsermäßigung sind die Einkünfte jährlich unaufgefordert durch Vorlage
geeigneter Bescheinigungennachzuweisen.
- Der Beitrag für eine optional abzuschließende Mietrechtsschutzversicherung beträgt 49,20 € für 12 Monate.
- Die angestellten MitarbeiterdesVereinssind beitragsfrei.
3. Aufnahmegebühr / Beitragshöhe Gewerbemieter
- Für Gewerberaummieter beträgt die Aufnahmegebühr 8,00 €.
DerJahresbeitrag staffelt sich entsprechend der zum Zeitpunkt derAufnahme in den Verein bestehenden Jahresnettokaltmiete der angemieteten Gewerbeeinheit wie folgt:
- bis 15.000,00 €: 96,00 €
- bis 25.000,00 €: 117,00 €
- bis 35.000,00 €: 192,00 €
- bis 50.000,00 €: 252,00 €
Bei Neuanmietungen während bestehender Mitgliedschaft im Verein ist der Jahresbeitrag unter Berücksichtigung obiger Jahresnettokaltmietbeträge neu festzusetzen.
Die Miethöhe ist vom Mitglied unaufgefordert nachzuweisen.
- Der Beitrag für eine optional abzuschließende Mietrechtsschutzversicherung staffelt sich entsprechend der Brutto-Jahresmiete wie folgt:
- bis 30.000,00 €: 192,00 €
- von 30.000,00 € bis 55. 000, 00 €: 328,00 €
- ab 55.000,00 €: auf Einzelabfrage beim Rechtsschutzversicherer
4. Besondere Leistungen des Vereins
Besondere Leistungen des Vereins (z.B. Schriftverkehr, Ortsbesichtigungen u.a. ) sind wie folgt gesondert zu vergüten:
- 50,00 € für Ortsbesichtigungen in Berlin, die der Verein im Auftrag des Mitgliedes durchführt,
- 50,00 € für Belegeinsichten(einschl. Belegprüfung)und Belegprüfungenzu Betriebskostenabrechnungen,
- 12,50 € pro Brief, Faxoder E-Mail in Textform, den der Verein im Auftrag des Mitgliedes schreibt,
- 12,50 € für die Beantwortungvon rechtlichenMitgliederanfragen in Schrift-oderTextform,
- 2,50 € pro Mahnungbei Rückstandauf dem Mitgliedskonto.
5. Weitere Gebühren
Gebühren für Anfragen beim Einwohnermeldeamt und Kosten von Rücklastschriften bei Beitragszahlung im Wege der
Bankeinzugsermächtigung sind in der jeweiligen Höhe vom Mitglied zu tragen.
6. Einzugsermächtigung
Zur Vereinfachung der Beitragsbuchhaltung sollte das Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilen.
7. Ausnahmen
Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen aussprechen.